Aufbewahrung
Nach Gebrauch oder Reinigung immer die Schutzhülle
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bis zum Anschlag aufsetzen. Sie ist hitzebeständig und
kann schon aufgesetzt werden, wenn das Gerät noch
nicht völlig abgekühlt ist.
Die aufgesetzte Schutzhülle verhindert, dass das Gerät
unbeabsichtigt eingeschaltet wird.
Änderungen vorbehalten.
Dieses Gerät entspricht dem EMV-Gesetz
(EG-Richtlinie 89/336/EWG).
Auf Flugreisen bitte beachten, dass von jedem
Bordbesatzungsmitglied und jedem Passagier nur ein
Gerät im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden darf.
Die Schutzhülle muss fest aufgesetzt sein.
Zusätzliche Braun energy cell Kartuschen sind im
Flugzeug nicht gestattet.
3589165_C20S_D/GB/F Seite 5 Dienstag, 13. November 2001 6:53 06